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Side nav buttonsAktuellesGästebuchPhilateliePublikationenFotogaleriePressespiegelVerein Artikel 5: Mitglieder
Jede Person, die sich für Wissenschaften interessiert, kann Mitglied werden, ohne Rücksicht auf Diplome und Titel. Mitglieder, die im Inland wohnen oder tätig sind, sind "wirkliche Mitglieder". Personen aus dem Ausland sind "korresponsierende Mitglieder".
Aufnahme und Ausschluss der Mitglider erfolgen provisorisch durch den Präsidenten und definitiv durch den Vorstand.

Artikel 6: Haftung
Für eventuelle Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen (und nicht die Mitglieder) gemäss Art. 253 PGR. Der Verein betreibt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe.

Artikel 7: Statutenänderung und Auflösung
Die Änderung der Statuten erfolgt durch die Gründer oder durch das oberste Organ gemäss Art. 123ff. PGR.