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Artikel 5: Mitglieder Jede Person, die sich für Wissenschaften interessiert, kann Mitglied werden, ohne Rücksicht auf Diplome und Titel. Mitglieder, die im Inland wohnen oder tätig sind, sind "wirkliche Mitglieder". Personen aus dem Ausland sind "korresponsierende Mitglieder". Aufnahme und Ausschluss der Mitglider erfolgen provisorisch durch den Präsidenten und definitiv durch den Vorstand. Artikel 6: Haftung Artikel 7: Statutenänderung und Auflösung |
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